Arbeit, die dem Leben Sinn gibt!

"Wer uns Arbeit gibt, der gibt uns Brot." Dieser Leitspruch unseres Gründers Regens Johann Ev. Wagner spiegelt sich auch heute noch in unserem vielfältigen Arbeits- und Beschäftigungsangebot wider.

Jeder Mensch braucht Anerkennung und Bestätigung - Arbeit und Beschäftigung stärken das Selbstbewusstsein.  

Wir bieten deswegen attraktive Arbeitsplätze und sinnvolle Beschäftigungsmöglichkeiten und bieten:

Ein Anruf ist der erste Schritt

Rufen Sie uns einfach an.

  • Wir führen Sie gerne durch die Werkstätten.
  • Wir zeigen Ihnen die Arbeitsgruppen und unsere Diensleistungsbereiche.
  • Sie können auch gern ein Praktikum bei uns machen.

So können Sie selbst die Arbeit in unseren Werkstätten ausprobieren.

Das hilft Ihnen bei einer Entscheidung.

Bei der Aufnahme in unsere WfbM müssen gesetzliche Bedingungen erfüllt sein:

  • die Beendigung der Schulpflicht
  • und den Umstand, dass eine Person nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden kann
  • Es muss auch ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Arbeit verrichtet werden können
  • Eine Pflegebedürftigkeit darf nicht vorliegen
  • und soziale Eingliederungsfähigkeit muss vorhanden sein

Wenn Sie sich entschieden haben und mit den zuständigen Stellen alle Formalitäten abgeklärt wurden, beginnt das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich. Die Arbeit im Berufsbildungsbereich dauert ungefähr zwei Jahre. Diese Zeit ist in etwa mit einer Lehre in einem Betrieb vergleichbar.
In dieser Zeit wird geprüft, ob eine WfbM die richtige Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Außerdem wird geschaut, welche Eignungen und Neigungen bestehen. Das bedeutet, dass man schaut, wo es Möglichkeiten zur Förderung gibt, welche Arbeitsgruppe die richtige sein könnte. Und vieles mehr.

 

Wer übernimmt die Kosten?

Für den Berufsbildungsbereich übernimmt die Kosten meist die Agentur für Arbeit.
Für den Arbeitsbereich übernimmt die Kosten meist der Bezirk Schwaben (als überörtlicher Sozialhilfeträger).

In einzelnen Fällen werden die Kosten auch durch einen Unfallversicherungsträger oder den Rentenversicherungsträger übernommen.

Für die die Werkstattkosten müssen Sie nichts bezahlen:

  • Das gilt für die Beschäftigten selbst und ihre Angehörigen. Weder Einkommen oder Vermögen müssen eingesetzt werden.
  • Das gilt unabhängig von Einkommensgrenzen.

 

Wir bieten einen Fahrdienst an:

  • Dieser Fahrdienst ist für alle, die nicht selbständig den Weg zur Werkstatt schaffen können.

 

Ansprechpartner

Matthias Fiedler

Matthias Fiedler

Leitung WfbM

Telefon 09643 300-220
Email: matthias.fiedler@regens-wagner.de

Vera Polster, Leitung Förderstätte

Vera Polster

Leitung Förderstätte

Telefon 09643 300-200
Email: vera.polster@regens-wagner.de