Michelfelder Werkstätten

Die Michelfelder Werkstätten sind eine nach § 225 SGB IX anerkannte „Werkstatt für behinderte Menschen“ und bieten derzeit rund 130 Menschen mit Behinderung einen Arbeitsplatz.

Aufgenommen werden Menschen mit Behinderung, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder nicht wieder auf dem ersten Arbeitsmarkt eine Beschäftigung finden können. Die Werkstätten sind somit eine Einrichtung zur beruflichen Rehabilitation und haben als Ziel die (Wieder-) Eingliederung in die berufliche Arbeitswelt.

Unsere vorrangige Aufgabe ist die berufliche und soziale Integration von Menschen mit Behinderung im Rahmen der unterschiedlichen Tätigkeitsbereiche.

Die Beschäftigten der Michelfelder Werkstätten erledigen Auftragsarbeiten aus Industrie und Handel, fertigen eigene Produkte oder arbeiten in der Dienstleistung.

Durch soziale, pädagogische und therapeutische Begleitung werden die Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag unterstützt. Die Fachkräfte für Arbeits- und Berufsförderung sind erfahrene, pädagogisch geschulte Mitarbeiter, die überwiegend auch Ausbildungen in Handwerksberufen vorweisen können. Sozialpädaogischer, medizinischer und psychologischer Fachdienst arbeiten in unserer Werkstatt eng zusammen.

Arbeitsbereiche und Dienstleistungsangebot

Unter Berücksichtigung der eigenen Stärken und Fähigkeiten findet jeder Werkstattgänger den richtigen Arbeitsplatz.

In unserer WfbM bieten wir Arbeitsplätze in der

  • Metallverarbeitung
  • Montage und Verpackung
  • Kupplungsmontage
  • Pumpenmontage
  • Textilwerkstatt
  • Wäscherei

Neben den Arbeitsplätzen in unserer Werkstatt bieten wir Menschen mit Behinderung auch die Möglichkeit sich in unser vielfältiges Dienstleistungsangebot einzubringen.

Es besteht die Möglichkeit im

  • Garten
  • der Landwirtschaft – der Maurushof
  • oder der Hauswirtschaft zu arbeiten.

Mehr zu unseren Arbeiten und Dienstleistungen erfahren sie hier

Und nicht zu vergessen: in unserer WfbM werden auch Angebote zur beruflichen Weiterbildung und Persönlichkeitsförderung in Form der „Arbeitsbegleitenden Maßnahmen“ angeboten. Diese Programme, der Erwachsenenbildung nachempfunden, wechseln zwei bis drei Mal im Jahr, so dass ständig aktuell auf die Bedürfnisse eingegangen werden kann. Die Angebotspalette reicht von handwerklich-kreativen über sportliche Kurse, bis hin zu beruflicher Fortbildung.

Unsere Werkstätten sind vom TÜV SÜD nach SGB III und AZAV ein zugelassener Träger zur Durchführung von Maßnahmen zur Arbeitsförderung. Weitere Informationen lesen Sie hier.

 TÜV SÜD AZAV

 

  • Ein Anruf ist der erste Schritt

Rufen Sie uns einfach.
Wir führen Sie gerne durch die Werkstätten.
Wir zeigen Ihnen die Arbeitsgruppen und unsere Diensleistungsbereiche.
Sie können auch gern ein Praktikum bei uns machen. So können Sie selbst die Arbeit in unseren Werkstätten ausprobieren.
Das hilft Ihnen bei einer Entscheidung.

Ihre AnsprechpartnerInnen Matthias Fiedler, Kerstin Gerchau, Christine Thäter, Julia Eckstein

 

Näheres zur Aufnahme (extra PDF)

 

Bei der Aufnahme in unsere WfbM müssen gesetzliche Bedingungen erfüllt sein:

  • die Beendigung der Schulpflicht
  • und den Umstand, dass eine Person nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf den allgemeinen Arbeitsmarkt vermittelt werden kann
  • Es muss auch ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Arbeit verrichtet werden können
  • Eine Pflegebedürftigkeit darf nicht vorliegen
  • und soziale Eingliederungsfähigkeit muss vorhanden sein

Wenn Sie sich entschieden haben und mit den zuständigen Stellen alle Formalitäten abgeklärt wurden, beginnt das Eingangsverfahren und der Berufsbildungsbereich. Die Arbeit im Berufsbildungsbereich dauert ungefähr zwei Jahre. Diese Zeit ist in etwa mit einer Lehre in einem Betrieb vergleichbar.
In dieser Zeit wird geprüft, ob eine WfbM die richtige Einrichtung zur Teilhabe am Arbeitsleben ist. Außerdem wird geschaut, welche Eignungen und Neigungen bestehen. Das bedeutet, dass man schaut, wo es Möglichkeiten zur Förderung gibt, welche Arbeitsgruppe die richtige sein könnte. Und vieles mehr.

 

Wer übernimmt die Kosten?

Für den Berufsbildungsbereich übernimmt die Kosten meist die Agentur für Arbeit.
Für den Arbeitsbereich übernimmt die Kosten meist der Bezirk (als überörtlicher Sozialhilfeträger).

In einzelnen Fällen werden die Kosten auch durch einen Unfallversicherungsträger oder den Rentenversicherungsträger übernommen.

Für die Werkstattkosten müssen Sie nichts bezahlen:

  • Das gilt für die Beschäftigten selbst und ihre Angehörigen. Weder Einkommen oder Vermögen müssen eingesetzt werden.
  • Das gilt unabhängig von Einkommensgrenzen.

 

Wir bieten einen Fahrdienst an:

  • Dieser Fahrdienst ist für alle, die nicht selbständig den Weg zur Werkstatt schaffen können.

 

Wohnangebote

Beschäftigte der WfbM können auch nahe Ihrer Arbeitsstätte in den Wohngemeinschaften von Regens Wagner Michelfeld wohnen. Entsprechende Angebote finden Sie hier.

Ansprechpartner

Matthias Fiedler

Matthias Fiedler

Leitung WfbM

Telefon 09643 300-220
Email: matthias.fiedler@regens-wagner.de