Vortrag: Was ist zu beachten, wenn ein Mensch mit Behinderung Erbe wird?

Vortrag: Was ist zu beachten, wenn ein Mensch mit Behinderung Erbe wird?

Die Offenen Hilfen im Landkreis Bayreuth und die Offenen Hilfen im Landkreis Amberg-Sulzbach und der Stadt Amberg haben am Dienstag, den 13. November 2018, eingeladen zu einem Vortrag zum Thema „Was ist zu beachten, wenn ein Mensch mit Behinderung zum Erben wird“.

Ein Notar hat darüber informiert, was bei der Verfassung eines Testamentes zu berücksichtigen ist, insbesondere, wenn ein Erbe aufgrund seiner Behinderung Empfänger von Sozialleistungen ist.

Da die Inanspruchnahme von Sozialleistungen einkommens- und vermögensabhängig ist, stellen sich viele Eltern die Frage, ob sie ihrem Kind mit einer Behinderung überhaupt etwas vererben können. Die Befürchtung besteht, dass ihr Kind keine Zuwendung aus dem vorhandenen Nachlass erhält, sondern das Erbe direkt dem Sozialhilfeträger zugeführt wird.

Wie das verhindert werden kann, hat der Referent des Abends sehr eindrücklich dargestellt. Anhand vieler Beispiele wurde die Gestaltungsmöglichkeit der erbrechtlichen Verfügungen zugunsten von Menschen mit Behinderung erläutert. Auch wurden viele wichtige Hinweise zu weiteren Themen gegeben, wie z. B. dem Schonvermögen, der Gestaltung von Lebensversicherungen, der Schenkung oder der Vererbung von Immobilien.

Wie stark das Thema viele Besucher der Veranstaltung beschäftigt, war deutlich zu spüren. Während des Vortrages und im Anschluss wurden sehr viele Fragen zur jeweils eigenen familiären Situation gestellt. Der Notar beantwortete freundlich, verständlich und umfassend die vielfältigen Fragen der Zuhörer.

Die Offenen Hilfen waren erfreut und dankbar über den gelungenen Austausch zwischen einem sehr engagierten und qualifizierten Referenten und einem hoch interessierten Publikum.