Alle wurden erfasst

Die Meldebögen der sogenantten Aktion T4 waren 1941 die Grundlage für die „Euthanasie“-Morde. Anhand der Meldebögen wurde entschieden, ob ein Mensch als lebensunwert eingestuft wurde und getötet werden sollte. Die Meldebögen mussten in die »Euthanasie«-Zentrale nach Berlin geschickt werden. Dort wurden sie kopiert und an drei ärztliche Gutachter geschickt. Nach Durchsicht des Meldebogens trugen diese ihre Entscheidung in ein schwarz umrandetes Feld auf dem Bogen ein. Ein rotes Plus bedeutete die Tötung des Patienten, ein blaues Minus sein Weiterleben.

1940 erhielt auch die Anstalt in Michelfeld die Meldebögen. Die Schwestern mussten unter Aufsicht einer Ärztekommission die Daten aller Bewohnerinnen eintragen. So waren auch die Bewohnerinnen bei Regens Wagner Michelfeld erfasst.

Die Bewohnerinnen wurden anhand der Schwere ihrer Behinderung von den Nazis in Gruppen eingeteilt und nach und nach aus Michelfeld weggebracht. Immer wieder gab es Transporte in andere Anstalten. Von dort wurden die Bewohnerinnen oft weiterverlegt. Daher war es manchmal für Angehörige sehr schwer nachzuvollziehen, wo ihre Verwandten sich gerade befanden.

In Michelfeld selbst waren die meisten Bewohnerinnen von Verlegungen der sogenannten zweiten Phase der „Euthanasie“ betroffen. Aber auch vorher im Zuge der „Aktion T4“ mussten Frauen die Taubstummenanstalt verlassen. Fast alle wurden in die Heil- und Pflegeanstalten nach Erlangen und Regensburg transportiert.

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